TELEFONISCHE KONFLIKTLÖSUNGSUNTERSTÜTZUNG
Bei der telefonischen Konfliktlösungsunterstützung spricht der Mediator nicht mit allen Konfliktparteien zeitgleich, sondern wendet sich immer nur einer Partei zu. Der Vorteil dieser Form der Konfliktlösungsunterstützung ist, dass die Parteien in ihrer gewohnten Umgebung sind und ohne zeitliche Bindung an der Problemlösung beteiligt werden.
Diese Methode eignet sich vor allem:
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wenn räumliche Distanzen zwischen den Konfliktbeteiligten bestehen
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wenn ein persönliches Gespräch für mindestens eine Partei derzeit nicht in Frage kommt,
aber trotzdem eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird
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wenn zeitliche Engpässe bestehen
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DAUER
Die Dauer eines Verfahrens zur Konfliktlösungsunterstützung beträgt im Durchschnitt drei Wochen. Es kommt aber auch vor, dass ein Fall in ein bis zwei Tagen geregelt werden kann. Prinzipiell ist die Dauer jedoch immer individuell von den Konfliktparteien abhängig.
KOSTEN
Die Leistungen werden je nach Aufwand über Stunden-/Tageshonorare oder Pauschalgebühren abgerechnet, unabhängig vom Streitwert und Rechtsgebiet. Die Kosten einer Konfliktlösungsunterstützung können von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden.
ANWENDUNGSBEREICHE
Die Einsatzgebiete sind so vielfältig, wie die Konfliktpotentiale und erstrecken sich auf nahezu alle Lebensbereiche. Die Konfliktlösungsunterstützung findet sowohl im privaten Bereich Anwendung, als auch in Wirtschaftsunternehmen und im öffentlichen Bereich.
Beispiele:
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ARBEITSRECHT (Mobbing, Abmahnung, Kündigung, Zeugnis, offene Lohnforderung usw.)
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VERTRAGSRECHT (ebay-Kauf, Probleme mit Telekommunikationsanbieter, Hauskauf usw.)
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ARZTHAFTUNG (Unzufriedenheit bei ärztlicher Behandlung durch einen Arzt bzw. in einer Klinik)
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VERKEHRSVERTRAGSRECHT (Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Verkehrsunfälle, PKW-Kauf und PKW-Reparatur)
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WOHNUNGS- UND GRUNDSTÜCKSRECHT (Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsprobleme, Nebenkosten, Hausverwaltung, Reparaturen usw.)
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